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Die bisherige Form der Grundsteuer in Deutschland wurde als verfassungswidrig erklärt. Daraus folgte, dass alle Eigentümer*innen, die am 01.01.2022 ein Grundstück besaßen oder noch besitzen, verpflichtet waren, bis zum 31.01.2023 eine Grundsteuererklärung bei ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Wenn Sie diese Erklärung noch nicht abgegeben haben, sollten Sie dies schnellstmöglich tun, um Mahnungen, Verspätungszuschläge oder sogar eine Schätzung zu vermeiden.
Sie haben die Möglichkeit, die Grundsteuererklärung kostenlos online per ELSTER (offizielle Software vom Finanzamt) zu übermitteln oder in Härtefällen in Papierform beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Falls Ihnen das zu umständlich ist, können wir für Sie die Erstellung und Übermittlung Ihrer Erklärung übernehmen.
Derzeit ist noch nicht bekannt, wie hoch die neue Grundsteuer in Zukunft sein wird. Es steht jedoch fest, dass die neue Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 greift.